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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung des Padelplatzes „Padel Club 49“

  1. Geltungsbereich
    Diese AGB gelten für alle Buchungen und Nutzungen des Padelplatzes „Padel Club 49“ auf dem Gelände [Robert-Bosch-Straße 22, 49401 Damme], betrieben durch ONE GOAL GmbH.
  2. Buchung & Zugang
    Die Platzbuchung erfolgt ausschließlich online über das Buchungssystem auf Playtomic. Der Zugang zum Platz ist nur für den gebuchten Zeitraum gestattet. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht erlaubt.
  3. Nutzungszeiten
    Die Anlage kann grundsätzlich täglich zwischen 07:00 Uhr und 23:00 Uhr genutzt werden. Abweichende Zeiten sind nach Absprache möglich. Die Anlage ist nicht für Veranstaltungen oder Turniere ohne vorherige Zustimmung des Betreibers vorgesehen.
  4. Haftung & Versicherung
    Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Nutzer verpflichten sich, für ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Privathaftpflichtversicherung) zu sorgen. Für Schäden an der Anlage, insbesondere an den Glaswänden, der Flutlichtanlage oder dem Kunstrasen, haftet der buchende Nutzer. Der Betreiber haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände oder Fahrzeuge der Nutzer.
  5. Verhalten auf der Anlage
    Die Anlage ist sauber zu hinterlassen. Müll ist in den bereitgestellten Behältern zu entsorgen. Glasflaschen sind auf dem Platz nicht erlaubt. Rauchen und offenes Feuer sind untersagt. Musikboxen, laute Feiern oder sonstige lärmintensive Nutzungen sind nicht gestattet.
  6. Wartung & Sperrzeiten
    Der Betreiber behält sich vor, den Platz für Wartungsarbeiten, Reinigung oder Witterungseinflüsse kurzfristig zu sperren. Bereits gebuchte Termine werden in diesem Fall kostenfrei storniert oder verschoben.
  7. Stornierung & Rückerstattung
    Buchungen können bis 24 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Danach ist eine Rückerstattung ausgeschlossen. Bei wetterbedingtem Ausfall entscheidet der Betreiber im Einzelfall über eine Gutschrift.
  8. Hausrecht
    Der Betreiber behält sich das Hausrecht vor. Bei groben Verstößen gegen die AGB kann Nutzern der Zugang zur Anlage dauerhaft verweigert werden.
  9. Zugang & Verschluss des Geländes
    Nach der Nutzung ist die Tür zur Anlage ordnungsgemäß zu verschließen. Der buchende Nutzer ist dafür verantwortlich, dass das Gelände nach Verlassen in sicherem Zustand hinterlassen wird. Bei Nichtbeachtung haftet der Nutzer für daraus entstehende Schäden oder Folgekosten.
  10. Ausrüstung (Leihschläger & Bälle)
    Sofern dem Nutzer Leihschläger und/oder Bälle zur Verfügung gestellt werden, sind diese pfleglich zu behandeln und nach der Spielzeit vollständig und unbeschädigt an den vorgesehenen Ort zurückzubringen. Für verlorene oder beschädigte Leihgegenstände haftet der Nutzer in vollem Umfang.
  11. Videoüberwachung
    Zum Schutz vor Vandalismus, Einbruch und zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs wird die Anlage videoüberwacht. Die Videoüberwachung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse). Eine Auswertung erfolgt nur bei konkretem Anlass (z. B. Schadensfall, unbefugte Nutzung). Mit Betreten des Geländes erklärt sich der Nutzer damit einverstanden.
  12. Verhalten bei Schäden und Unfällen
    Etwaige Schäden an der Anlage oder Unfälle sind dem Betreiber unverzüglich zu melden. Der Betreiber behält sich vor, entstandene Schäden zu dokumentieren und bei Bedarf Regressforderungen geltend zu machen.
  13. Wetterbedingte Nutzung
    Bei starkem Regen, Gewitter, Sturm oder Frost ist der Platz nicht zu nutzen. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Schäden, die aus der Missachtung dieser Regelung resultieren.
  14. Datenschutz
    Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung und Verwaltung der Anlage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf https://onegoal.de/datenschutz/ einsehbar.
  15. Verhaltensregeln für Gruppen
    Gruppenbuchungen ab 5 Personen bedürfen einer gesonderten Genehmigung. Die Nutzung der Anlage zu Schulungszwecken, Trainings oder gewerblichen Kursen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt.
  16. Stromverbrauch und Flutlicht
    Die Flutlichtanlage darf nur bei tatsächlicher Nutzung eingeschaltet werden und ist spätestens 15 Minuten nach Ende der Spielzeit wieder auszuschalten. Missbrauch kann zur Sperrung des Nutzerkontos führen.
  17. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.